NRS Lochkorrosion
„nur niedriglegierte Edelstähle können rosten, V4A nicht!…“
„nur niedriglegierte Edelstähle können rosten, V4A nicht!…“
Über Edelstähle gibt es viele Fehleinschätzungen.
Dass nicht jeder „nichtrostende Edelstahl“ unter allen Einwirkungs-Bedingungen korrosions- beständig ist, ist allgemein bekannt; dennoch wird gerade bei höherlegierten Stählen oft sehr pauschal gedacht, wo detailliertere Untersuchungen (vorab) teure Fehler sicher vermeiden könnten.
Materialgerechter Einsatz
Im Schwimmbadbau werden hoch korrosions- und chloridbeständige Stahlsorten eingesetzt, wie beispielsweise Werkstoffnr. 1.4404.
Diese Stahlsorte weist auch an Schweißnähten unter Chlorideinwirkung eine gute Beständigkeit auf und ist bei „materialgerechtem Einsatz“ sehr korrosionsunempfindlich und dauerhaft.
Aber: Was heißt „materialgerechter Einsatz“ konkret? Und was passiert?
(Aus Gerichtsgutachten): Nur sehr vereinzelt waren auf der Wasserseite Aufbrüche (an insgesamt 5 Stellen des gesamten Beckens), welche durch Verschweißen „einfach ausgebessert“ worden waren.
Wenn die Passivschicht (hier auf der wasserabgewandten Blechrückseite) gestört wird, können auch bei hochbeständigen Stählen örtliche korrosive Erscheinungen auftreten. Wesentliche Störelemente sind beispielsweise Eisen in dem berührenden Hinterfüllungsmaterial, wenn metallfreier Splitt durch eisenhaltige Schlacke oder eisenhaltige Mineralien verunreinigt wird.
Beispiele Lochkorrosion:
Löcher vergrößern sich und bilden Lochketten; die Lochkorrosion („pittings“) schreitet mit großer Geschwindigkeit in das Gefüge hinein fort.
Von der Oberfläche aus nur als kleine Löcher erkennbar, werden sehr große Kavernen im Blechkern gebildet; im metallographischen Schliff wird sichtbar, wie stark das Walzgefüge zerstörend angegriffen wird.
Beratung
Wir beraten Sie bei der Auswahl der Stähle und der Festlegung der Anforderungen. Mittels unserer spezialisierten Untersuchungs- und Nachweismöglichkeiten stellen wir die Gefährdung und im Schadensfall die Versagensursache eindeutig und nachvollziehbar fest. Das Gutachten erstatten wir mit der Kompetenz des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.